Bauliches Erbe

Sachsen-Anhalt ist reich an denkmalgeschützten Gebäuden und wertvollen Altstädten. Während die Städte ihr Image zunehmend auf ihre historischen Blütezeiten beziehen, bedeutet der Bevölkerungsverlust eine akute Bedrohung des baulichen Erbes. Es mangelt an finanziellen Mitteln für eine oft aufwändige Sanierung oder Sicherung und es mangelt an Nutzern. So betrifft innerstädtischer Leerstand und Verfall oft gerade die Altbauten, die in der Summe das historische Gesamtbild der Stadt prägen.

Die Städte müssen neue Akteure als Interessenten gewinnen und das Interesse der eigenen Bürgerschaft wecken oder fördern. Eine kooperative und denkmalgerechte Altstadtsanierung benötigt eine intensive Moderation des Stadtumbaus mit allen Beteiligten. Quedlinburgs komplette Altstadt ist seit 1994 UNESCO-Weltkulturerbe, aber Einwohner fehlen. Die denkmalgeschützten Altbauten werden nun durch unkonventionelle Methoden vor dem Verfall bewahrt, bis ein Interessent gefunden wird. Halle besteht hingegen aus zwei widersprüchlichen Städten, einer historischen Altstadt und einer modernen Neustadt. Hier stellt sich eine grundsätzlichere Frage: Welcher Gebäudebestand ist für die Stadtidentität so wichtig, dass er auch in Zeiten des Abrisses als bauliches Erbe erhalten werden soll?

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Als Weltkulturerbestadt trägt Quedlinburg eine besondere Verantwortung für den Erhalt seines mittelalterlichen Zentrums. Bis 2012 erstellt die Stadt einen UNESCO-Managementplan für den Schutz und die Weiterentwicklung seines Welterbebereichs. // Foto: Sabine Bahß

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Halle (Saale), Zentrum Neustadt. Das ab 1964 erbaute Halle-Neustadt verleiht der Universitätsstadt ein unverwechselbares Doppelgesicht. Welche Hinterlassenschaften der städtebaulichen DDR-Moderne gehören zum schützenswerten, historischen Erbe und welche können oder müssen abgerissen werden? // Foto: Tore Dobberstein, Complizen